Barrierefreiheitserklärung
Vereinbarkeit dieser Website mit den Richtlinien zur Barrierefreiheit
Die aenli GmbH ist bemüht, ihren Internetauftritt so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Wir orientieren uns dabei an den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der EN 301 549 sowie den zugrundeliegenden Richtlinien der WCAG 2.1/2.2.
Diese Website ist mit den oben genannten Richtlinien teilweise vereinbar. Wir arbeiten fortlaufend daran, weitere Vorgaben einzuhalten und die Inhalte in einer möglichst verständlichen Sprache zu formulieren, damit möglichst viele Menschen Zugang zu diesen Informationen haben.
Bereits umgesetzt
- Die Website ist vollständig mit der Tastatur bedienbar. Der Tastaturfokus ist jederzeit durch eine zwei Pixel starke Umrandung sichtbar.
- Ein Sprunglink am Seitenanfang führt direkt zum Inhalt und überspringt die Navigation.
- Die Seiten sind als deutschsprachig ausgezeichnet. Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, die Gliederung der Zwischenüberschriften überspringt keine Ebene.
- Alle inhaltlich tragenden Bilder tragen einen Alternativtext.
- Die Farbkontraste liegen über der geforderten Schwelle von 4,5:1. Der niedrigste gemessene Wert beträgt 4,6:1 (Fußzeile), die übrigen Texte erreichen 9:1 bis 18:1.
- Der aktive Navigationspunkt ist nicht allein durch Farbe gekennzeichnet, sondern zusätzlich durch eine Unterlinie – auf schmalen Bildschirmen durch eine seitliche Kante.
- Ist im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt, wird das Hintergrundvideo nicht abgespielt. Das Verfahrensvideo wird angehalten und erhält Bedienelemente, damit es bei Bedarf trotzdem angesehen werden kann.
- Alle Videos laufen ohne Ton.
- Die Standortkarte wird als Bild mit Alternativtext ausgeliefert. Es wird kein fremder Kartendienst nachgeladen.
Bekannte Einschränkungen
Nicht barrierefrei sind derzeit folgende Punkte:
- Zwei Videos ohne Bedienelement. Das Hintergrundvideo im Kopfbereich der Startseite und das Verfahrensvideo starten selbsttätig und laufen in einer Schleife. Beide dauern länger als fünf Sekunden und lassen sich im Regelfall nicht über eine sichtbare Schaltfläche anhalten, wie es die WCAG unter 2.2.2 verlangt. Angehalten werden sie nur bei der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“. Eine für alle sichtbare Pausemöglichkeit ist in Vorbereitung.
- Videos ohne Textalternative. Die eingebundenen Videos enthalten keine gesprochene Sprache, zeigen den Polierprozess aber ausschließlich bildlich. Eine Beschreibung in Textform fehlt bislang.
- Datenvolumen auf Mobilgeräten. Das Hintergrundvideo wird auch auf Mobilgeräten geladen und umfasst rund 15 Megabyte. Bei langsamer oder mengenbegrenzter Verbindung kann das den Seitenaufbau spürbar verzögern. Eine kleinere Fassung ist in Vorbereitung.
- Umfang der Prüfung. Der Stand der Barrierefreiheit wurde bisher durch eigene technische Prüfung und durch Bedienung mit der Tastatur ermittelt. Eine Prüfung mit Screenreadern sowie eine Prüfung durch Menschen mit Behinderungen stehen noch aus.
- Vergrößerung. Die Nutzbarkeit bei einer Textvergrößerung auf 200 Prozent wurde noch nicht systematisch geprüft.
Diese Einschränkungen sind uns bekannt. Sollten Sie durch einen dieser Punkte auf eine Information nicht zugreifen können, melden Sie sich bitte bei uns – wir stellen Ihnen den Inhalt dann in zugänglicher Form zur Verfügung.
Kontakt und Meldung von Barrieren
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und für die Bearbeitung eingehender Mitteilungen ist:
aenli GmbH
Dr. Falko Böttger-Hiller
Friedrich-Ebert-Str. 33
04600 Altenburg
E-Mail: info@aenli.de
Internet: https://aenli.de
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über die aufgeführten Kontaktwege mitteilen. Wir werden versuchen, die gemeldeten Barrieren zu beseitigen beziehungsweise Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Erstellung der Erklärung und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 29.08.2026 erstellt und am 29.08.2026 zuletzt aktualisiert. Die zugrundeliegende Prüfung wurde am 29.08.2026 durchgeführt.
Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir fortlaufend durch eigene Prüfung. Diese umfasst eine technische Prüfung der Umsetzung – unter anderem der Farbkontraste, der Überschriftengliederung und der Alternativtexte – sowie die vollständige Bedienung der Website mit der Tastatur.
Solche Prüfungen decken nur einen Teil der Anforderungen ab. Wir freuen uns deshalb ausdrücklich über Rückmeldungen aus der Praxis.